Für die vorgezogenen Bundestagswahlen 2025 wird als Termin der 23.02.2025 angestrebt. Geplant ist, dass der Bundeskanzler am 11.12.2024 im Bundestag die Vetrauensfrage stellt und hierüber am 16.12.2024 abgestimmt wird. Wird dem Bundeskanzler dabei nicht das Vertrauen ausgesprochen und löst der Bundespräsident daraufhin den Bundestag auf, hat die Neuwahl innerhalb von 60 Tagen nach Auflösung stattzufinden.
Da in diesem Fall die Frist für die Einreichung der Wahlvorschläge gegenüber einer planmäßigen Wahl verkürzt wird, werden die Briefwahlunterlagen voraussichtlich wohl erst zwei bis drei Wochen vor dem Wahltag ausgestellt werden können, da wir erst dann die Stimmzettel erhalten werden.
Deutsche im Ausland
Deutsche, die im Ausland leben, aber nicht in Deutschland gemeldet sind, bezeichnet man Sie als Auslandsdeutsche. Auslanddeutsche stehen nicht automatisch in einem Wählerverzeichnis in einer deutschen Gemeinde, sondern müssen zu jeder Wahl einen Antrag auf Aufnahme ins Wählerverzeichnis stellen. Die Bundeswahlleitung informiert Auslandsdeutsche hier und stellt die Formulare für den Antrag auf Eintragung ins Wählerverzeichnis zum Herunterladen bereit.