Sprechtag des Kreisbauamtes
Sprechtage des Kreisbauamtes in den Gemeinden
Das Kreisbauamt setzt seine Sprechtage in den Gemeinden fort. Dabei können einzelnen Fragen zum Baurecht oder anderen öffentlich-rechtlichen Vorschriften, zu technischen Einzelfragen und zu Fragen rund um ein baurechtliches Verfahren nach vorheriger Terminvereinbarung in der jeweiligen Gemeinde mit Vertretern des Bauamtes sowie der Gemeinde besprochen werden, aber keine rechtsverbindlichen Auskünfte über die endgültige Genehmigungsfähigkeit der einzelnen baurechtlichen Anliegen gegeben werden. Für rechtsverbindliche, alle Belange umfassende Aussagen müssen die gesetzlich dafür vorgesehenen Verfahren (z.B. Bauantrag, Vorbescheid) beschritten werden. Auch zu privatrechtlichen Fragen (z.B. aus dem Miteigentumsverhältnis, zu bestehenden Grunddienstbarkeiten oder zu nachbarlichen Pflanzabständen) können grundsätzlich keine Aussagen seitens des Kreisbauamts erfolgen.
Die Termine für die Gemeinde Pfaffenhofen a.d. Glonn werden hier für Sie bekannt gegeben. Eine vorherige Terminvereinbarung mit der Bauverwaltung ist immer erforderlich. Bei Bedarf setzen sie sich bitte mit unseren Mitarbeitern (Tel08134/25798-12 oder -20).