Naturdenkmal "Alte Linde Unterumbach" - Sturmschaden vom 15.08.2021

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Am Sonntag, den 15.08.2021, wurde die alte Linde an der Kirche in Unterumbach durch den vorherrschenden Wind stark beschädigt. Ein größerer Stämmling im oberen Teil der Baumkrone brach dabei auf der rückwärtigen, der Kirche zugewandten Seite aus, wurde aber von den vorhandenen Kronensicherungen sowie einem darunter befindlichen Starkast gehalten, wodurch es zu keinen größeren Schäden kam.

Obwohl es sich bei der Linde um einen im Eigentum der Gemeinde Pfaffenhofen a.d. Glonn befindlichen Baum handelt, liegt die Verkehrssicherungspflicht für diesen Baum beim Landratsamt Dachau, als untere Naturschutzbehörde (UNB), da diese den Baum vor vielen Jahren per Verordnung als Naturdenkmal unter besonderen Schutz gestellt hat. Die Kronensicherungen wurden dabei eingebaut, um genau in diesen Situationen Schäden zu verhindern. Sie wurden hinsichtlich ihrer Funktionsfähigkeit im Rahmen der Verkehrssicherungskontrollen der UNB überprüft und haben sich hier bewährt. Glücklicherweise hielten sich zum Zeitpunkt des Schadensfalles keine Personen im Kronentraufbereich des Baumes auf. Die Freiwillige Feuerwehr Unterumbach sicherte sofort den Gefahrenbereich mit Bauzäunen und regelte den Ablauf, sodass keine weitere Gefährdung durch herabfallende Äste mehr bestand.

Die verständigte UNB beauftragte umgehend eine Spezialfirma der Baumpflege, welche das Naturdenkmal am darauffolgenden Dienstag bereits entsprechend ausgeschnitten und die bestehenden Sicherungen überprüft hat. Dadurch sollte vom Baum keine Gefährdung mehr ausgehen. Seitens der Gemeinde Pfaffenhofen a.d. Glonn wird deren Umweltbeauftragte auch selbst regelmäßig eine Besichtigung durchführen, damit die Sicherheit bestmöglich gewährleistet wird.

Die Gemeinde Pfaffenhofen a.d. Glonn bittet anlässlich diesen Vorfalls, bei derartigen Wetterverhältnissen generell den Kronentraufbereich großer Bäume im Freien zu meiden und sich auch von Waldbereichen fern zu halten, da eine Gefährdung durch herabfallende Äste nie ausgeschlossen werden kann.