Neue Rücknahmepflicht für E‑Zigaretten und E‑Tabakerhitzer seit 1. Juli

Kundinnen und Kunden können ab sofort ihre gebrauchten E‑Zigaretten und Tabakerhitzer nun überall dort kostenlos abgeben, wo diese Produkte verkauft werden – auch in kleinen Läden, Kiosken und Tankstellen. Ein Neukauf ist dafür nicht nötig. Denn seit dem 1. Juli gilt eine neue Regel: Wer Vapes verkauft, muss alte Vapes kostenlos zurücknehmen. Auch die Recyclinghöfe nehmen ausgediente Vapes und Tabakerhitzer an.

Viele Nutzer wissen nicht, dass in Einweg-Vapes und E-Tabakerhitzern neben elektronischen Bauteilen auch Lithium-Ionen-Akkus stecken, welche bei falscher Entsorgung Brände verursachen können. Eine Entsorgung über den Restmüll oder die Gelbe Tonne/den Gelben Sack ist daher nicht erlaubt. Die Rücknahmepflicht soll helfen, Brände zu verhindern.

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Bild: Vape
Bildquelle: Kommunale Abfallwirtschaft

Barbara Mühlbauer-Talbi
Abfallberaterin
Landratsamt Dachau
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