Neue Regelungen Lichtbilder für Ausweisdokumente
Behörden können für Ausweisdokumente nur noch Lichtbilder in digitaler Form verwenden. Diese können in Behörden oder bei Fotodienstleistern angefertigt werden.
Am 1. Mai 2025 traten bedeutende Neuerungen im deutschen Pass- und Ausweiswesen in Kraft: Bei der Beantragung von Reisepässen, Personalausweisen, elektronischen Aufenthaltstiteln sowie Reiseausweisen des Ausländerrechts (Reiseausweis für Ausländer, Reiseausweis für Flüchtlinge und Reiseausweis für Staatenlose) sind nun ausschließlich digitale biometrische Lichtbilder zulässig. Ziel dieser neuen Regelungen ist es, die Qualität und Sicherheit der Lichtbilder zu erhöhen, das Risiko von gefälschten Passbildern in Ausweisdokumenten zu verringern und den Antragsprozess zu vereinfachen.
Auch im Rathaus der Gemeinde Pfaffenhofen a.d. Glonn sind Lichtbildaufnahmen gegen eine Gebühr in Höhe von 6,00 € möglich. Für Kinder unter 6 Jahren empfehlen wir Ihnen aber, die Fotos bei einem DM Drogeriemarkt oder einem zertifizierten Fotografen anfertigen zu lassen.
Detaillierte Informationen finden Sie hier Personalausweisportal - Startseite - Vereinfachte Ausweisbeantragung ab Mai 2025
und in der angefügten pdf-Datei.